Coronaregeln
Vermietung nach den 3G Regeln
Liebe Gäste!
Wir freuen uns, dass wir uns endlich auf Gut Bielenberg und im Elbe Boardinghouse wiedersehen!
Die Vermietung ist uns jedoch nur erlaubt, wenn wir die sog. 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) einhalten und auch kontrollieren.
OHNE aktuellen Test dürfen wir beherbergen:
- Geimpfte (Nachweis durch Vorlage eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung)
- Genesene (Nachweis durch positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist)
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
- minderjährige Schüler*innen (die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie zweimal pro Woche getestet werden)
Alle oben genannten Personengruppen müssen ohne Symptome einer Coronavirus-Infektion (wie Atemnot, Husten, Fieber, Schnupfen, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns) sein.
Für alle Anderen gilt: bitte vor Ankunft den Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen (max. 24 Stunden alt – unabhängig davon, ob es ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test ist, kein Selbsttest). Die Testung muss vor Reiseantritt erfolgt sein. Das zugrundeliegende Testergebnis darf dann maximal 24 Stunden alt sein. Ab Montag, 20. September 2021, entfällt die weitere Testpflicht!
> Mehr über die 3G-Regel auf Schleswig-Holstein.de
Gastronomie
Auch in der Gastronomie gilt die 3G-Regel. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Bei Getesteten darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein, entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für minderjährige Schülerinnen und Schüler gelten dieselben Vorschriften wie oben beschrieben.
Die Kontaktdatenerhebung ist ab dem 20.September 2021 nicht mehr verpflichtend.
Des Weiteren gelten all unseren Häusern die aktuell gültigen allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Schleswig Holsteins sowie die allgemeinen bundesweiten Hygiene- und Abstandsregelungen.
Hinweis – aktuelle Informationen
Wir bemühen uns, unsere Website stets auf dem Laufenden zu halten, möchten Sie aber bitten, zur Sicherheit für aktuelle Informationen des Landes Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) oder des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) zu besuchen.
Sowohl auf Gut Bielenberg als auch im Elbe Boardinghouse gilt ein ——> Hygienekonzept und Abstandsregelungen zur Begrenzung des Infektionsgeschehens. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und diese sind sowohl von uns, unseren Mitarbeitern als auch von unseren Gästen zu beherzigen. Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Bei Fragen melden Sie sich gern bei uns.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen eine wundervolle Zeit bei uns an der Elbe!
Herzlichst Ihre Simone Fuhrmann